Fluggastrechte: Was tun bei Flugverspätung, Gepäckverlust & Co?
In diesem Beitrag erfährst du, welche Fluggastrechte dir bei Flugverspätung, Flugausfall, Gepäckverspätung, Gepäckverlust oder beschädigtem Gepäck zustehen, was du in solchen Fällen beachten musst und welche Entschädigungen du im Schadensfall von deiner Fluggesellschaft erhältst.
Wann gelten Fluggastrechte?
Jeder, der viel reist, ist wohl früher oder später einmal von einem verspäteten oder annullierten Flug, einer Gepäckverspätung oder gar einem Kofferverlust betroffen. Welche Rechte und Entschädigungen dir als Passagier in solchen Fällen zustehen, ist seit 2005 in der sogenannten EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 festgelegt.
Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU angetreten werden sowie für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Keine Anwendung finden die Vorschriften der Fluggastrechte-Verordnung auf Flügen aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU sowie auf Flügen außerhalb der EU.
Fluggastrechte bei Flugverspätung
Startet deine Maschine mit einer Verspätung von über zwei Stunden, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, dir Snacks, Getränke sowie die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (zum Beispiel durch kostenlose Telefongespräche oder einen Internetzugang) bereitzustellen. Hierzu bekommst du meist Coupons ausgehändigt, die du in den Geschäften des Flughafens einlösen kannst. Verschiebt sich der Abflug auf den Folgetag, steht dir laut Fluggastrechte eine kostenlose Unterkunft inklusive Transfer zu.
Diese Regelungen gelten jedoch erst ab einer Verspätung des Abfluges von:
- über 2 Stunden bei Flugstrecken bis zu 1.500 km (z.B. Köln – Rom)
- über 3 Stunden bei Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km (z.B. Frankfurt – Dubai)
- über 4 Stunden bei Flugstrecken über 3.500 km (z.B. Düsseldorf – Kapstadt)
Bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden, kannst du deine Reise abbrechen und vom Flug zurücktreten. In diesem Fall hast du einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises ohne dass Stornogebühren angerechnet werden dürfen.
Verspätet sich ein Anschlussflug um über fünf Stunden, hast du außerdem das Recht auf einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt. In besonderen Fällen ist es sogar gestattet, eigenmächtig einen Ersatzflug zu buchen und die entstandenen Kosten dafür von der Fluggesellschaft zurückzufordern. Bevor du einen Ersatzflug buchst, solltest du dich jedoch bei deiner Fluggesellschaft rückversichern.
Wie eine Fluggesellschaft in der Realität mit einer Flugverspätung umgeht, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen deutlich. Einige halten sich lediglich an die gesetzlichen Vorschriften, andere kümmern sich hingegen sorgsam um ihre Passagiere. Bei United Airlines ist es mir sogar einmal passiert, dass ich bei einer zweistündigen Verspätung, zusätzlich zu Speisen und Getränken, am Gate einen 500 US Dollar Fluggutschein erhalten habe – und das ohne Aufforderung oder Nachfrage.
Fluggastrechte bei Flugausfall
Wird dein Flug annulliert, hast du das Recht auf anderweitige Beförderung zu deinem Zielort, auf einen kostenlosen Rückflug zu deinem Ausgangsort oder auf die Erstattung des vollständigen Ticketpreises. Zusätzlich hast du laut Fluggastrechte einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten von:
- 250 Euro für Flugstrecken unter 1.500 km
- 400 Euro für Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 Euro für Flugstrecken von mehr als 3.500 km
Um das Ganze ein wenig komplizierter zu machen, wird eine Entschädigung nur dann gezahlt, wenn die Fluggesellschaft dich nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert und dir eine Alternative angeboten hat. Dies ist definitiv immer dann der Fall, wenn du vor der Abflugtafel im Terminal stehst und dein Flug plötzlich gestrichen wird.
Wird dir ein Alternativflug angeboten, der nicht später als zwei, drei bzw. vier Stunden (je nach oben genannter Entfernung) am Zielort eintrifft, steht dir immerhin noch die Hälfte der pauschalen Entschädigung zu.
Achtung: Außergewöhnliche Umstände
Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, die eine Flugverspätung oder einen Flugausfall verursachen, entfällt dein Anspruch auf eine Entschädigung. Unter außergewöhnliche Umstände fallen zum Beispiel politische Instabilität, sicherheitsgefährdende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken und Streiks.
Ein unerwartet auftretender technischer Defekt an einer Maschine gilt hingegen nicht als außergewöhnlicher Umstand, da nach Ansicht des Bundesgerichtshofes „jeder Defekt irgendwann einmal eintreten kann und damit als vorhersehbar gilt“, solange er nicht auf Sabotage oder einen Terroranschlag zurückzuführen ist.
Fluggastrechte bei Überbuchung
Fluggesellschaften verkaufen meist mehr Tickets für einen Flug als Sitzplätze in der Maschine vorhanden sind. Sie spekulieren darauf, dass genug Passagiere ihre Reise nicht antreten, damit die Planung am Ende aufgeht.
Erfährst du beim Check-in, dass der Flug überbucht und dein Sitzplatz bereits vergeben ist, versuchen die meisten Fluggesellschaften dich auf einen alternativen Flug umzubuchen und bieten dir ein kostenloses Upgrade oder einen Fluggutschein an. Nichtsdestotrotz gelten in einem solchen Fall die Fluggastrechte für Nichtbeförderung, bei denen die gleichen pauschalen Entschädigungsbeträge für die entstandenen Unannehmlichkeiten gezahlt werden müssen, wie zuvor beim Flugausfall beschrieben:
- 250 Euro für Flugstrecken unter 1.500 km
- 400 Euro für Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 Euro für Flugstrecken von mehr als 3.500 km
Bietet dir die Fluggesellschaft kurzfristig einen alternativen Flug an, halbiert sich die Summe der Entschädigung.
Fluggastrechte bei Gepäckverspätung
Wartest du am Zielort vergebens auf dein Gepäck, ist das nicht nur ärgerlich, sondern verursacht meist auch einen finanziellen Schaden. Da Fluggesellschaften nicht nur dafür bezahlt werden, Passagiere von A nach B zu bringen, sondern auch für die pünktliche Beförderung des Gepäcks, muss in solchen Fällen Schadensersatz gezahlt werden. Geregelt ist das im Übereinkommen von Montreal, das nicht nur in Deutschland und der EU, sondern weltweit gilt.
Gepäckverspätung melden
Wichtig ist, dass du dein abhanden gekommenes Gepäck umgehend am Zielort meldest. Hierzu findest du in der Nähe der Gepäckausgabebänder meist einen Schalter, der für die Gepäckermittlung zuständig ist. Falls nicht, wendest du dich direkt an deine Fluggesellschaft.
Du füllst ein Formular mit all deinen Daten aus, gibst deine Flugnummer und Flugstrecke an, beschreibst das Gepäckstück sowie dessen Inhalt und gibst die Adresse deiner nächsten Unterkunft an. Achte unbedingt darauf, dass du eine Kopie des Formulars mit Vorgangsnummer (!!) ausgehändigt bekommst und hebe unbedingt die Gepäcknummer auf, die du beim Check-in am Abflugort erhalten hast. Mit etwas Glück wird dein Gepäckstück schnell gefunden, mit dem nächsten Flieger gebracht und an die angegebene Adresse geliefert.
Entschädigung für verspätetes Gepäck
Für den Fall, dass die Zustellung des Gepäckstückes länger dauert, stellen viele Airlines ein kostenloses Notfallset mit den nötigsten Hygieneartikeln wie Zahnbürsten oder Rasierer zur Verfügung. Darüber hinaus hast du das Recht, dich auf Kosten der Fluggesellschaft mit den nötigsten Kleidungsstücken einzudecken. Designerklamotten gehören logischerweise nicht dazu, aber Unterwäsche, Hygieneartikel und normale Kleidung darfst du kaufen. Hierbei gilt:
- Deine Einkäufe müssen notwendig und angemessen sein
- Du musst die Ausgaben belegen können (Unbedingt alle Quittungen aufbewahren!)
- Sämtliche Belege müssen innerhalb von 21 Tagen bei der Fluggesellschaft eingereicht werden
Die Obergrenze für die Entschädigung ist nicht in einer normalen Währung, sondern in sogenannten Sonderziehungsrechten definiert und liegt bei 1.131 SZR. Das entspricht etwa einem Betrag von 1.400 Euro pro Passagier. Ist der Inhalt deines Gepäcks wertvoller, kann es Sinn machen, eine separate Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Gepäckermittlung
Taucht dein verloren gegangenes Gepäck nach fünf Tagen immer noch nicht auf, schaltet sich die Gepäckermittlung, ein weltweites Suchsystem, ein. Um eine intensive Suche zu gewährleisten, wirst du höchstwahrscheinlich noch einmal kontaktiert, um Angaben zu deinem Gepäckstück zu machen.
So kommt das verspätete Gepäck zu dir
Wurde dein Gepäckstück endlich gefunden und zum Zielort transportiert, liefern gute Fluggesellschaften es kostenfrei in deine Unterkunft. Ausdrücklich verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht, weswegen Thomas Cook sich zum Beispiel nicht weiter um die Zustellung deines Gepäckstückes kümmert. Da Fluggesellschaften aber für sämtliche Schäden durch die Gepäckverspätung haften, kannst du theoretisch auch die Fahrtkosten für die Abholung am Flughafen geltend machen.
Fluggastrechte bei Gepäckverlust
Taucht dein Gepäck auch nach 21 Tagen nicht wieder auf, gilt es endgültig als verloren und du hast das Recht, Schadensersatz für den Koffer und dessen Inhalt zu verlangen. Hierzu ist es hilfreich, wenn du nachweisen kannst, was im verlorenen Gepäckstück enthalten war.
Um eine Entschädigungszahlung für den Gepäckverlust durchzusetzen, verlangen die Fluggesellschaften Quittungen und Kaufbelege vom Inhalt, was in den meisten Fällen natürlich völlig irrsinnig ist, denn wer hat schon Belege von sämtlichen Klamotten, die vielleicht mehrere Jahre alt sind? Wer ersetzt einem das Sommerkleid aus der kleinen No Name-Boutique vom letzten Sommerurlaub? Vom persönlichen Wert der Sachen ganz zu schweigen.
Hinzu kommt, dass die Fluggesellschaft lediglich den Zeitwert des Gepäckstückes und dessen Inhalt ersetzen muss, nicht den Wert der Neuanschaffung. Die Obergrenze der Entschädigung liegt bei etwa 1.400 Euro pro Person.
Rechte bei Pauschalreisen
Hast du eine Pauschalreise gebucht und bist von verspätetem oder verlorenem Gepäck betroffen, wendest du dich am besten nicht nur an die jeweilige Fluggesellschaft, sondern gleich an den Reiseveranstalter, denn ohne Gepäck steht dir eine Reisepreisminderung von bis zu 30% pro Tagespreis zu – und zwar für jeden Tag, um den sich das Gepäck verspätet. Fehlt das Gepäck während der gesamten Reise, kannst du sogar bis zu 50% des Gesamtreisepreises zurückfordern.
Darüber hinaus besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit den bezahlten Preis nochmals zu senken. Dies trifft dann zu, wenn der Zweck der Reise ohne die mit dem Gepäck verloren gegangene Ausrüstung nicht mehr erfüllt werden kann, zum Beispiel bei einem Wanderurlaub. In diesem Fall kann Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden verlangt werden.
Fluggastrechte bei beschädigtem Gepäck
Immer wieder kommt es vor, dass Gepäckstücke beim Verladen beschädigt werden und ein Koffer beispielsweise ohne Rolle oder mit kaputtem Griff am Zielort ankommt. In solchen Fällen muss die jeweilige Fluggesellschaft für den Schaden aufkommen, sprich die Reparatur bezahlen oder das Gepäckstück ersetzen. Hier wird jedoch auch wieder nur ein Zeitwert ermittelt und nicht der Wert einer Neuanschaffung erstattet.
Um deine Rechte bei beschädigtem Gepäck geltend machen zu können, solltest du den Schaden möglichst sofort am Flughafen melden und dir einen Beleg ausstellen lassen. Meldest du den Schaden erst im Nachhinein bei deiner Fluggesellschaft, gilt eine gesetzliche Frist von sieben Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kannst du keinen Schadensersatz für beschädigtes Gepäck mehr fordern.
Meine Tipps um Ärger vorzubeugen
Um dich auf eine mögliche Gepäckverspätung oder einen Gepäckverlust vorzubereiten und den Ärger während der Reise so gering wie möglich zu halten, kann ich dir folgende persönlich erprobten Tipps ans Herz legen:
- Packe ein Notfallset mit den wichtigsten Kleidungsstücken für die ersten paar Tage ins Handgepäck (z.B. Kontaktlinsen, Unterwäsche, Bikini etc.).
- Packe keine Wertgegenstände, wichtige Dokumente oder Medikamente ins aufgegebene Gepäck.
- Befestige einen Adressanhänger mit sämtlichen Kontaktinfos gut sichtbar am Gepäckstück.
- Befestige ein Wiedererkennungsmerkmal am Gepäckstück (z.B. auffälliger Aufkleber oder bunte Schleife).
- Reist du mit mehreren Person, macht es Sinn, die Wäsche der Mitreisenden auf mehrere Koffer aufzuteilen. So hat jeder etwas zum Anziehen, wenn eines der Gepäckstücke zu spät kommt.
- Um nachweisen zu können, welcher Inhalt sich in deinem Gepäckstück befindet, ist es sinnvoll eine Liste zu erstellen oder vor der Abreise wenigstens ein Foto vom Inhalt des Koffers zu machen. Hilft übrigens auch dabei, sich bei einem Gepäckverlust an den Inhalt zu erinnern.
- Hebe die Bordkarte und die Gepäcknummer auf, die du beim Check-in ausgehändigt bekommst.
- Wenn du von verspätetem Gepäck betroffen bist, hebe alle Kaufbelege auf und reiche diese innerhalb von 21 Tagen bei der Fluggesellschaft ein.
- Um Gepäckverspätung oder Gepäckverlust komplett zu vermeiden, kannst du versuchen lediglich mit Handgepäck zu reisen. Je nach Art und Dauer der Reise ist das natürlich nicht immer möglich, aber vielleicht probierst du es beim nächsten Flug einfach mal aus?! Du wirst merken, dass du mit deutlich weniger Sachen auskommst als geglaubt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beruht auf einer gründlichen Recherche sowie eigenen Erfahrungen. Da sich Fluggastrechte jederzeit ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.
Leni
Danke für diesen super Artikel! Es ist richtig toll, dass du all das für uns recherchiert und aufgeschrieben hast! Die Tipps werde ich auf jeden Fall umsetzen!
Herzliche Grüße,
Leni